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AGBs

Allgemeine Mietbedingungen

I. Vereinbarungsbegriff

Die Vermieterin, Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, überlässt dem Mieter das beschriebene Mietobjekt für die vereinbarte Dauer zum Gebrauch. Der Mieter hat der Vermieterin für die Gebrauchsüberlassung einen Mietzins zu bezahlen und das Mietobjekt nach Ablauf der Vereinbarung der Vermieterin zurückzugeben.

II. Eigentum

(1) Das Mietobjekt steht im Eigentum der Vermieterin. Der Mieter ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung des Mietobjektes oder eine Konkurseröffnung umgehend mit eingeschriebenem Brief der Vermieterin zu melden und das zuständige Vollstreckungsorgan bzw. Konkursgericht auf das Eigentum der Vermieterin am Mietobjekt hinzuweisen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die der Vermieterin aus der Abwendung solcher Angriffe entstehen.

(2) Dem Mieter ist es untersagt, ohne der Zustimmung der Vermieterin, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, wie insbesondere angebrachte Kennzeichen zu entfernen, oder dieses weiterzuvermieten, sonst an Dritte zu überlassen oder die Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten.

III. Mietobjektübergabe

(1) Der Mieter nimmt das Mietobjekt von der Vermieterin in Besitz.

(2) Der Mieter hat das Mietobjekt sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel gegenüber der Vermieterin sofort zu rügen. Nach der Übernahme des Mietobjektes entbinden Mängel den Mieter nicht von der vereinbarungsgemäßen Bezahlung des Mietzinses.

IV. Gefahrtragung und Haftung

(1) Der Mieter haftet der Vermieterin ohne Rücksicht auf Verschulden und Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, für Untergang, Abhandenkommen oder Beschädigungen des Mietobjekts zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt – unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung – in demselben ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen hat. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird von der Vermieterin unverzüglich auf Kosten des Mieters repariert. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Mietbedingungen Stand Juni 2020.

(3) Das Mietobjekt ist durch die Vermieterin nicht versichert. Die Vermieterin haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch das Mietobjekt entstehen, gleich welcher Art diese sind. Weiters ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

(4) Eine Haftung der Vermieterin für eine nicht fristgerechte Bereithaltung, Gestellung oder Abholung des Mietobjektes ist ausgeschlossen.

V. Gebühren und Abgaben

Etwaige Gebühren, Steuern oder Abgaben, die aufgrund der Vereinbarung, der Innehabung oder des Gebrauchs des Mietobjektes erhoben werden, trägt der Mieter.

VI. Mietzins

(1) Der Mietzins und sonstige Forderungen der Vermieterin aus dieser Vereinbarung sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Die Verrechnung des Mietzinses erfolgt monatlich im Nachhinein.

(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 1,5 % pro Monat verrechnet. Im Verzugsfall hat der Mieter weiters Kosten für Mahnung und Inkasso sowie die vollen Kosten des anwaltlichen Einschreitens, insbesondere der Mahnschreiben, zu bezahlen.

(3) Eine Aufrechnung gegen Mietzinsforderungen durch den Mieter ist nicht zulässig.

(4) Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes gem. § 369 HGB.

(5) Der Mieter ist auch dann zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet, wenn das Mietobjekt aus irgendwelchen Gründen vom Mieter nicht benützt werden kann. Ein Anspruch des Mieters gegenüber der Vermieterin auf ein Ersatzmietobjekt besteht nicht. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Mietbedingungen Stand Juni 2020.

(6) Zahlungen des Mieters werden grundsätzlich auf die Forderungen angerechnet, auf die sie vom Mieter gewidmet werden. Mangels Widmung des Mieters steht die Widmung der Vermieterin frei. Gerät jedoch der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so steht es der Vermieterin frei, jede hereinkommende Zahlung zunächst auf die älteste offene Mietzinsforderung und erst dann auf sonstige Forderungen anzurechnen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der Mieter Zahlungen für eine jüngere Mietzinsforderung widmet, während ältere Mietzinsforderungen noch offen sind.

VII. Dauer und Ende des Mietverhältnisses

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit dem vereinbarten Tag und endet mit Rückgabe des Mietobjektes am vereinbarten Depot.

(2) Bis zur Rückgabe des Mietobjektes in das vereinbarte Depot durch den Mieter bzw. bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes im Falle einer Beschädigung des Mietobjektes, hat der Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Benutzungsentgelt in der Höhe des bisherigen Mietzinses zu bezahlen. Im Falle des Verlustes des Mietobjektes hat der Mieter, unabhängig von einem etwaigen Verschulden, ein Benutzungsentgelt bis zur Leistung des Wiederbeschaffungswertes an die Vermieterin zu bezahlen.

(3) Die Vermieterin ist berechtigt das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Herausgabe des Mietobjektes zu verlangen bzw. dieses selbst abzuholen - wenn der Mieter vom Mietobjekt einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, oder - wenn der Mieter nach geschehener Einmahnung mit der Bezahlung des Zinses dergestalt säumig ist, dass er mit Ablauf des Termins den rückständigen Mietzins nicht vollständig entrichtet hat. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Mietbedingungen Stand Juni 2020.

VIII. Allgemeines

(1) Mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung verlieren sämtliche Vorabreden, insbesondere ein allenfalls erstelltes Anbot, ihre Gültigkeit, sodass nur mehr die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Mietbedingungen Gültigkeit haben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle nachträglichen Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt die unwiderlegliche Vermutung, dass von diesem Erfordernis der Schriftform nie durch mündliche Abrede abgewichen werden sollte.

(2) Falls einzelne Bestimmungen der Auftragsbestätigung oder der Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten oder diese Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undeutlichen und lückenhaften Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undeutlichen Bestimmung entspricht.

(3) Änderungen der Rechtsform oder der Anschrift des Mieters sind der Vermieterin unverzüglich bekanntzugeben. Widrigenfalls gelten sämtliche Erklärungen der Vermieterin, welche die Vermieterin dem Mieter unter der in der Auftragsbestätigung genannten Bezeichnung und an die ihr von dem Mieter zuletzt bekanntgegebenen Anschrift sendet, als dem Mieter rechtswirksam zugegangen.

(4) Die Vermieterin ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ohne Zustimmung des Mieters auf einen Dritten zu überbinden.

(5) Für alle aus der Vereinbarung etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, die nicht vor einen besonderen ausschließlichen Gerichtsstand gehören, wird das sachlich zuständige Gericht Korneuburg vereinbart. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Mietbedingungen Stand Juni 2020.

Allgemeine Kaufbedingungen

I. Anwendungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe der Innocont GmbH. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Käufer, der auf gleich welche Weise eine Bestellung bei Innocont GmbH aufgibt, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen vor seiner Bestellung angenommen hat.

(2) Alle anderen in einem Dokument, das vom Käufer stammt, vorgesehenen Bedingungen, können nicht anwendbar sein, davon ausgenommen sind die besonderen Bedingungen, die Innocont GmbH ausdrücklich schriftlich angenommen hat.

(3) Etwaige Angebote von Innocont GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend.

II. Preis

(1) Preise sind stets in Euro ohne MwSt. angegeben. Jegliche Erhöhung der MwSt. oder jede neue Steuer, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem der Übergabe auferlegt würde, geht zu Lasten des Käufers.

(2) Die Preise beziehen sich, es sei denn, dies ist in den besonderen Bedingungen anders angegeben, nur auf die Übergabe der in den besonderen Bedingungen beschriebenen Waren, davon ausgenommen sind alle anderen Arbeiten und Leistungen, die zusätzlich erbracht werden. Wenn diese vom Käufer bestellt werden, werden sie ihm zuzüglich zu dem in den besonderen Bedingungen vorgesehenen Preis in Rechnung gestellt.

III. Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen sind prompt ohne Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu leisten.

(2) Eine bei Abschluss des Vertrages vom Käufer geleistete Anzahlung ist als Angeld im Sinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag von Innocont GmbH schuldhaft nicht erfüllt, kann der Käufer höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand Juni 2020.

(3) Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zu bezahlen. Steht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiters die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar.

(4) Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne in Verzugssetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 10 % des noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40 beträgt.

(5) Kommt der Käufer einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Werktagen nicht nach, ist Innocont GmbH berechtigt, unbeschadet der Ansprüche gem. § 918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

(6) Wird Innocont GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Vermögenslage des Käufers ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht sichergestellt ist, kann Innocont GmbH Vorauskasse oder Sicherung im Wert der Ware verlangen. Erfüllt der Käufer diese Forderung nicht, ist Innocont GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(7) Bei berechtigtem Rücktritt von Innocont GmbH ist der Käufer verpflichtet, an Innocont GmbH eine Abstandszahlung in der Höhe von 30% des Preises jener Waren zu zahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.

(8) Ferner hat der säumige Käufer alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.

(9) Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei Innocont GmbH eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung als unwiderruflich und vollständig angenommen betrachtet.

(10) Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand Juni 2020.

IV. Übergabe

(1) Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt frei verladen ab Depot Stockerau. Die Lieferung an einen davon abweichenden Ort kann in den besonderen Bedingungen vereinbart werden, erfolgt jedoch stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.

(2) Die in den besonderen Bedingungen angegebenen Übergabetermine stellen keine äußersten Termine dar und sind damit unverbindlich. Der Verzug der Übergabe kann keinesfalls den Rücktritt bzw. Schadenersatzansprüche des Käufers zur Folge haben.

V. Eigentumsvorbehalt

(1) Innocont GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr übergebenen Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Waren bezahlt ist, weil das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für den gesamten Forderungssaldo von Innocont GmbH dient.

(2) Der Käufer hat den Eigentumsvorbehalt von Innocont GmbH an der übergebenen Ware zu vermerken.

VI. Gewährleistung

(1) Der Käufer übernimmt den Kaufgegenstand wie besichtigt. Die Ansprüche des Käufers aus dem Titel der Gewährleistung sind beschränkt auf Maßnahmen der Verbesserung, die aus dem kostenlosen Austausch der mangelhaften Teile bestehen.

(2) Ein für den Ein- und Ausbau erforderlicher Arbeitsaufwand, einschließlich allfälliger Reise- und Fahrtkosten, ist vom Käufer zu tragen. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.

(3) Keinen Anspruch aus dem Titel der Gewährleistung hat ein Käufer, der sich mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Innocont GmbH, Schießstattgasse 49, 2000 Stockerau, Österreich, Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand Juni 2020.

VII. Schadenersatz

(1) Die Innocont GmbH haftet für ihr eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

VIII. Allgemeines

(1) Als Gerichtsstand wird für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg vereinbart.

(2) Auf Vertragsverhältnisse findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) und vergleichbarer internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen.

(3) Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Innocont GmbH. Es gilt die unwiderlegliche Vermutung, dass von diesem Erfordernis der Schriftform nie durch mündliche Abrede abgewichen werden sollte.

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